Allgemeine Geschäftsbedingungen der comTeam AG Schlieren
1. Allgemeines
Die comTeam ist ein Kommunikations-Dienstleistungs-Unternehmen, welches auf dem Gebiet der Konzeption, Promotion und Handel tätig ist. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes Vertrages. Sie gelten für alle Bestellungen und Lieferungen sowie für die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Der Vertragspartner erklärt sich bei Bestellungserteilung mit den einzelnen Bestimmungen ausdrücklich einverstanden. Abweichungen und/oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn unterschriftlich anerkannt durch die comTeam.
2. Angebote und Vertragsabschlüsse
Die von uns erstellten Angebote in schriftlicher Form und/oder per e-mail sind stets freibleibend (Zwischenverkauf ist vorbehalten) und haben eine Gültigkeit von max. 40 Tage. Davon ausgenommen sind stärkere Wechselkursschwankungen.
Online erstellte Angebote sowie telefonische Auskünfte der comTeam sind unverbindlich. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster bleiben im Eigentum der comTeam .
Mit dem Empfang der durch den Kunden schriftlich oder per e-mail retournierten Auftragsbestätigung oder deren einfachen Zustimmung per e-mail kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und comTeam zustande. Damit werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden angenommen. Ergänzungen, Änderungen und/oder Nebenabreden zum Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn die comTeam diese auch schriftlich bestätigt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die auf unserer Homepage oder im Katalog angegebenen Preise verstehen sich als Richtpreise ohne Veredelung (sofern nicht anders vermerkt), ohne Transportkosten ab Schlieren sowie ohne allfällige weitere Nebenkosten und exklusive Mehrwertsteuer.
Transport- und Nebenkosten sind vom Kunden zu tragen. Mehrkosten welche der Kunde verursacht, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von zwanzig Tagen nach Rechnungsstellung rein netto zu bezahlen.
Im Falle eines Verzuges seitens des Kunden bleibt die Geltendmachung weiteren Schadens nebst Verzugszinsen vorbehalten. comTeam ist berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
Bei Aufträgen über CHF 5’000.- kann die comTeam bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von 50% des Auftragswertes vorab in Rechnung stellen. Dieser Betrag ist sofort fällig. Der Restbetrag wird dann nach Lieferung innert zwanzig Tagen rein netto zur Zahlung fällig.
4. Mehr- oder Minderlieferungen
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Menge sind branchenüblich und können nicht beanstandet werden. Wir verrechnen Ihnen die effektiv gelieferte Menge.
5. Mindestbestellmengen und Mindestbestellwert
Je nach Artikel müssen Mindestbestellmengen und/oder Verpackungseinheiten eingehalten werden. Der Mindestbestellwert pro Auftrag liegt bei CHF 1’000.-
6. Eigentum
Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bei der comTeam. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung und/oder sonstige Entwehrung durch den Kunden ist bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unzulässig.
7. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab unserem Domizil EKW 8952 Schlieren. Lieferfristen werden zwischen der comTeam und dem Kunden pro Auftrag schriftlich vereinbart. comTeam ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Bei Verzug hat der Vertragspartner der comTeam eine Nachfrist einzuräumen. Kann die comTeam auch nicht innert dieser Nachfrist liefern, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Vertragspartners sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Rücktrittsrecht sind Lieferverzüge durch unvorhersehbare, aussergewöhnliche oder von der comTeam unverschuldete Umstände. Für bereits erfolgte Teilleistungen gilt die Leistung von comTeam als erfüllt.
8. Qualität und Qualitätskontrolle
Abweichungen von Farben und Stand können je nach Grundmaterial und/oder Veredelungsverfahren nicht ausgeschlossen werden. Unsere Qualitätskontrolle erfolgt sofern nicht anders vereinbart, nach den Kriterien der AQL-Inspektion. Dieser ist Bestandteil des international anerkannten Prüfstandards MIL-STD 105E. Dieser Standard definiert unter anderem die maximal zulässigen Defekte pro 100 Teile in Prozenten, eingeteilt in drei Kategorien:
1. Critical defects: kritische Defekte, die die vorgesehene Verwendung des Artikels für den Kunden verunmöglichen: Toleranz 0%
2. Major defects: grosse Defekte, die die vorgesehene Verwendung des Artikels für den Kunden beeinträchtigen: Toleranz 2,5%
3. Minor defects: geringfügige Defekte, die die vorgesehene Verwendung des Artikels für den Kunden nicht oder nicht massgeblich beeinträchtigen: Toleranz 4%
Wir setzen bei der Produktion alles daran, dass die Qualität der gesamten Lieferung den Vorstellungen des Kunden entsprechen. Bei Vertragsabschluss wird wenn nötig, Major- und Minor defects definiert und die Qualitätskontrolle wird nach diesen Vorgaben durchgeführt.
Bei den von uns angebotenen Textilien werden spezielle Bemassungen angegeben. Diese können bei verschiedenen Textilarten unterschiedlich sein. Deshalb macht eine Bemusterung absolut Sinn und diese Bemassungen sind in der Regel auch massverbindlich. Für Sonderanfertigungen können wir auch auf Kundenwunsch eigene Masse verwenden.
9. Gefahrenübergang
Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Produkte zum Transport übergeben worden sind. Wenn die Transportkosten durch die comTeam im Einzelfall übernommen werden, hat dies keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Bei einer Angebotserstellung stellen wir auf Kundenwunsch ein neutrales, in der Regel unbedrucktes, Muster zur Verfügung. Bei Sonderproduktion sogar ein Materialmuster. Wir raten jedem Kunden dringend dazu, jeweils ein Muster zu verlangen. comTeam lehnt jegliche Rücknahme von Warenlieferungen oder Rückerstattung infolge Nichtgefallen oder Ähnlichem, welche aufgrund einer vorgängigen Sichtung von Mustern hätte vermieden werden können, ab.
10. Gewährleistung/Mängelrüge
Der Kunde hat die von der comTeam erbrachten Leistungen innert 5 Ten nach Lieferung zu prüfen und umgehend schriftlich oder per e-mail zu rügen, falls er Rechte aus mangelhafter Vertragserfüllung ableiten will. Unterlässt der Kunde die Anzeige innert dieser Frist, gelten die Produkte als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Produkte verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Kunden, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt.
Mangelhafte Ware wird von der comTeam nach eigenem Ermessen ersetzt (Ersatzlieferung) oder wenn möglich repariert (Nachbesserung). Der Kunde besitzt kein Rücktrittsrecht. Anstelle von Ersatz oder Reparatur kann die comTeam nach eigenem Ermessen eine der Wertminderung entsprechende Preisreduktion gewähren.
comTeam übernimmt gegenüber dem Kunden keine Haftung für Schäden von Dritten, welche durch die Fehlerhaftigkeit des Kaufobjektes entstehen (Produktehaftpflicht). Der Kunde verpflichtet sich die comTeam für allfällige Ansprüche, welche von Dritter Seite geltend gemacht werden, voll umfänglich freizuhalten. Die Beweispflicht für die Fehlerhaftigkeit des Kaufobjektes liegt beim Kunden.
11. Haftung
Jegliche vertragliche und ausservertragliche Haftung der comTeam gegenüber dem Kunden für unmittelbare und mittelbare Schäden, inklusive aber nicht beschränkt auf allenfalls entgangene Gewinne, wird im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen.
Die Haftung von der comTeam für Hilfspersonen nach Art. 101 Abs. 2 OR wird vollständig ausgeschlossen.
12. Geistiges Eigentum
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum (Urheberrecht, Design etc.) an allen im Rahmen des Auftrages von der comTeam geschaffenem Arbeits-ergebnissen/Produkten (inkl. Entwürfe, Vorschläge, Skizzen etc.) bei der comTeam verbleibt. Dies gilt insbesondere auch für alle vom Kunden nicht gewählten Varianten. Diese bleiben im Besitz und Eigentum der comTeam . Diese dürfen nur nach erteilter, schriftlicher Einwilligung seitens der comTeam verwendet werden.
comTeam behält sämtliche Urheber- und sonstige Rechte an der Website sowie den über Website veröffentlichten Inhalten, Informationen, Bildern, Videos und Datenbanken. Eine Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und/oder anderweitige Verwertung des geschützten Eigentums – auch zu auszugsweise – ohne vorherige schriftliche Zustimmung der comTeam ist ausdrücklich untersagt.
13. Geheimhaltung und Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich, über die vereinbarten Vertragskonditionen (insbesondere Preise) Stillschweigen zu bewahren. Die Tätigkeit für einen Kunden kann die comTeam zu Werbezwecken in eigenen Publikationen (Print und Online) oder in Publikationen Dritter unentgeltlich verwenden.
14. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weitere Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der comTeam als ungültig oder nicht wirksam erweisen, wird nicht das ganze Vertragsverhältnis ungültig, sondern die betreffenden Bestimmungen sind sinngerecht durch rechtsgültige zu ersetzen
15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort befindet sich am Sitz der comTeam in Schlieren/ZH. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der comTeam untersteht dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Bei Warenlieferungen ins Ausland wird die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ausdrücklich wegbedungen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Schlieren/ZH.
Stand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen: 3. Januar 2021
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